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Wie funktioniert dieAngehörigen­entlöhnung?

16 Antworten auf die wichtigsten Fragen – direkt, verständlich, ohne Fachchinesisch.

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Fragen und Antworten

Alles, was Sie wissen müssen

Ja, über Schweizer Spitex besteht die Möglichkeit, sich als pflegende Angehörige anstellen zu lassen. Sie erhalten dann eine faire Entlöhnung für Ihre Pflegearbeit, inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag.
Die Entlöhnung beträgt CHF 38.00 pro Stunde, inklusive Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) und Ferienzuschlag von 8.33%. Bei 20 Stunden pro Woche entspricht das einem monatlichen Verdienst von rund CHF 3'295.
Für Pflegebedürftige: Individuelle, kompetente Pflege durch eine vertraute Person, hohe Qualität und Sicherheit, verbessertes Wohlbefinden und positiver Effekt auf den Krankheitsverlauf. Für Pflegende: Unterstützung durch Fachkräfte, Überlastungsprävention, finanzielle Entschädigung und verbesserte Altersvorsorge durch AHV-Beiträge.
Entlöhnt wird die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV. Dazu gehören: Hilfe bei Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Körperpflege und Hygiene, sowie Mobilisation und Lagerung. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Einkaufen werden nicht entschädigt.
Sie haben Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die zu pflegende Person hat einen nachgewiesenen Pflegebedarf, Sie leisten langfristig signifikante Pflege, und Sie werden über eine Spitex-Organisation angestellt. Die Anstellung ist auch im AHV-Alter möglich.
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen: Sie pflegen eine angehörige Person (Eltern, Partner, Geschwister, Kinder), Sie leben in der Schweiz, Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Wichtig: Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter möglich – es gibt keine Altersobergrenze.
In der Schweiz gibt es zwar kein Pflegegeld im klassischen Sinne, jedoch werden Angehörige für die Pflege ihrer Liebsten von einer Spitex angestellt und entlöhnt. Dies ist eine besondere Schweizer Lösung, die pflegenden Angehörigen eine faire Vergütung ermöglicht.
Es gibt drei Hauptlösungen: 1. Anstellung als pflegender Angehöriger – Sie erhalten eine Entschädigung und Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Pflegearbeit. 2. Flexible Arbeitsmodelle – Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Teilzeit, Homeoffice oder Pflegeurlaub. 3. Vernetzung – Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus und nutzen Sie professionelle Beratung.
Die Anmeldung ist einfach: 1) Kostenlose Kontaktaufnahme per Telefon oder Online-Formular, 2) Persönlicher Besuch zur Bedarfsabklärung durch eine Pflegefachperson, 3) Erhalt des Arbeitsvertrags und Start der monatlichen Entlöhnung. Die Beratung ist unverbindlich und komplett kostenlos.
Ja, der Stundenlohn von CHF 38.00 beinhaltet alle Sozialversicherungsbeiträge: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung), ALV (Arbeitslosenversicherung) sowie einen Ferienzuschlag. Sie sind vollständig sozialversichert.
Ja, auch Personen im AHV-Alter können sich als pflegende Angehörige anmelden und eine Entlöhnung erhalten. Es gibt keine Altersobergrenze. Viele ältere Personen pflegen ihren Partner und können dafür entlöhnt werden.
Zusätzlich zur Entlöhnung durch die Spitex können Sie folgende Leistungen beantragen: Betreuungsgutschriften bei der AHV, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, sowie die Hilflosenentschädigung für die pflegebedürftige Person.
Wenn Sie aufgrund der Angehörigenpflege Ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, können Sie Betreuungsgutschriften bei der AHV beantragen. Diese Gutschriften werden jährlich in Form von AHV-Beiträgen honoriert und verbessern Ihre spätere Rentenleistung.
Die AHV bietet eine Hilflosenentschädigung für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die bei alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen sind. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt.
Die Bedarfsabklärung findet regelmässig statt, in der Regel alle 3-6 Monate oder bei Veränderungen der Pflegesituation. Ihre persönliche Pflegefachperson ist aber jederzeit telefonisch für Sie erreichbar, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Ja, der Lohn ist ein reguläres Einkommen und muss versteuert werden. Sie erhalten einen Lohnausweis und können die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben. Dafür profitieren Sie von allen Vorteilen eines Arbeitsverhältnisses inkl. Sozialversicherungen.
Kundenstimmen

Das sagen unsere Familien

Ein Anruf genügte und das Ganze nahm unkompliziert seinen Lauf. Die finanzielle Unterstützung gibt uns zusätzliche Sicherheit.

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Judith H.
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Wir fühlen uns von Schweizer Spitex in jeder Hinsicht gut betreut. Unsere Kontaktperson kommt uns regelmässig besuchen.

B
Beat B.
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Schweizer Spitex gibt mir die emotionale Sicherheit, jederzeit Fragen stellen zu können. Ich weiss, dass ich nicht alleine bin.

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Kurt Z.
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