600k

Menschen in der Schweiz pflegen Angehörige ohne Lohn

Sie verdienen mehr als nur Dankbarkeit.

Pflege ist Arbeit. Wertvolle Arbeit. Wir sorgen dafür, dass sie auch so behandelt wird – mit fairer Entlöhnung ab CHF 38.00/h.

Die häufigsten Fragen auf einen Blick

1Wer gilt als pflegender Angehöriger?
2Was sind die Voraussetzungen?
3Welche Tätigkeiten werden bezahlt?
4.4/5 • 127 Google Bewertungen

Eine Entlastung, die kaum jemand kennt – und jeder verdient

Entlöhnung

Angehörige können für ihre Pflegearbeit fair entlöhnt werden

Fachliche Begleitung

Eine Pflegefachperson begleitet Sie und gibt praxisnahe Tipps

Zukunftsplanung

Monatlicher Lohn inkl. AHV, IV und weiteren Sozialleistungen

Wer ist ein pflegender Angehöriger?

Als pflegende Angehörige gelten Personen, die regelmässig Verwandte oder nahestehende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag unterstützen.

Diese Unterstützung umfasst verschiedene Betreuungsleistungen, die den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern und ihre Lebensqualität verbessern.

Kostenlose Beratung

Typische Betreuungsleistungen

Unterstützung bei Nahrungsaufnahme
Körperpflege, An- und Ausziehen
Medikamenteneinnahme & Arztbesuche
Mobilität und soziale Aktivitäten
Emotionale Begleitung

In 3 Schritten zur Entschädigung

Der Weg zur fairen Entlöhnung für Ihre Pflegearbeit ist einfach und unkompliziert.

1

Voraussetzungen prüfen

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie pflegen bereits einen nahen Verwandten
  • Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre)
  • Es handelt sich um eine langfristige Pflegesituation

Tipp: Nutzen Sie unseren Lohnrechner für eine schnelle Einschätzung

Jetzt Lohn berechnen
2

Pflegebedarf ermitteln

Eine diplomierte Pflegefachperson besucht Sie persönlich.

  • Persönlicher Besuch am Wohnort
  • Individuelle Pflegebedarfsermittlung
  • Entlöhnung ab CHF 38.00 pro Stunde
  • Anstellung auch im AHV-Alter möglich

Inklusive Sozialversicherung und Ferienzuschlag

3

Entschädigung erhalten

Nach Unterzeichnung erhalten Sie monatlich Ihren Lohn.

  • Monatliche Lohnzahlung
  • Regelmässige Besuche durch Ihre persönliche Pflegefachperson
  • Fachliche und emotionale Unterstützung
  • Telefonische Erreichbarkeit auch am Wochenende
Jetzt Kontakt aufnehmen
Entlöhnungsübersicht

Was können Sie verdienen?

Die Entlöhnung richtet sich nach dem individuellen Pflegeaufwand. Hier ein Überblick über typische Entlöhnungen.

PflegestufeLeichte Pflege
BeschreibungUnterstützen & begleiten
Stunden/Tag0.5-1 Std
Pro WocheCHF 130-265
Pro MonatCHF 500-1'000
PflegestufeMittlere Pflege
BeschreibungMehr Zeit & Kraft nötig
Stunden/Tag1-2 Std
Pro WocheCHF 265-550
Pro MonatCHF 1'000-2'300
PflegestufeAufwendige Pflege
BeschreibungIntensive Pflegeaufgaben
Stunden/Tag2-3 Std
Pro WocheCHF 550-790
Pro MonatCHF 2'300-3'400

Warum sich die Anmeldung lohnt

Finanzielle Unterstützung

Die Entschädigung ermöglicht es, Lohnausfälle zu kompensieren, die Rentenvorsorge zu stärken und Ihre eigene Zukunft abzusichern.

Fachliche Unterstützung

Regelmässige Besuche mit praxisnahen Tipps für den Alltag. Zugang zu regionalen Kursen und Weiterbildungen.

Emotionaler Beistand

Eine feste Pflegefachperson begleitet Sie verlässlich im Alltag, gibt Sicherheit und steht bei Fragen zur Seite.

Mit oder ohne Unterstützung?

Sehen Sie selbst, welchen Unterschied eine professionelle Begleitung macht.

Mit Schweizer Spitex

EntlöhnungFaire Entlöhnung ab CHF 38.00/h
BetreuungPersönliche Pflegefachperson
TippsPraxisnahe Alltagstipps
SozialversicherungenAHV, IV, EO, ALV inklusive
WeiterbildungZugang zu Kursen

Ohne Unterstützung

EntlöhnungKeine Vergütung
BetreuungAlleine ohne Unterstützung
TippsKeine fachliche Begleitung
SozialversicherungenKeine Beiträge
WeiterbildungKein Zugang

Was wird entlöhnt?

Nicht alle Tätigkeiten werden von der Krankenkasse vergütet. Hier sehen Sie den Unterschied.

Grundpflege

CHF 38.00/h

Diese Leistungen werden von der Krankenkasse vergütet und können von Angehörigen erbracht werden.

Hygiene & KomfortKörperpflege, Hygiene
Ernährung & DiätenMahlzeiten eingeben
AusscheidungBegleitung Toilettengang
MobilisationLagerung im Bett
TherapienDekubitusprophylaxe

Behandlungspflege

CHF 45.50/h

Diese Leistungen erfordern eine Fachausbildung und werden nur von qualifiziertem Fachpersonal erbracht.

AtmungAtemtherapie
ErnährungSondenernährung
AusscheidungBlasenspülung
TherapienMedikamente richten
VitalzeichenMessungen durchführen
PsychiatriePsychiatrische Leistungen

Betreuung

Keine Entlöhnung

Diese hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden nicht von der Krankenkasse vergütet.

Wohnen & HaushaltBettmachen, Kleiderpflege
VerpflegungEinkaufen, Essen zubereiten
Administrative AufgabenRechnungen, Termine

Hinweis: Betreuungsleistungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden, sind aber für die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person wichtig.

Das sagen unsere Kunden

Echte Erfahrungen von pflegenden Angehörigen, die von unserer Unterstützung profitieren.

"Meine Frau ist seit ihrem Halswirbelbruch auf den Rollstuhl angewiesen. Die Unterstützung durch Schweizer Spitex gibt mir die Sicherheit, jederzeit Fragen stellen zu können."

Kurt Z.

Pflegt seine Ehefrau

"Mein Mann hat MS. Ein Anruf genügte und das Ganze nahm unkompliziert seinen Lauf. Ich bin sehr dankbar für die professionelle Begleitung."

Judith H.

Pflegt ihren Ehemann

"Unsere Kontaktperson kommt uns regelmässig besuchen. Wir schätzen diese Besuche sehr, denn sie geben uns Sicherheit im Alltag."

Beat B.

Pflegt seine Mutter

4.4/5 basierend auf Google Bewertungen

Alles, was Sie wissen müssen

Finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Entschädigung für die Betreuung von Angehörigen.

Ja, über Schweizer Spitex besteht die Möglichkeit, sich als pflegende Angehörige anstellen zu lassen. Sie erhalten dann eine faire Entlöhnung für Ihre Pflegearbeit, inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag.

Die Entlöhnung beträgt mindestens CHF 38.00 pro Stunde, inklusive Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV) und Ferienzuschlag. Die genaue Höhe hängt vom individuellen Pflegeaufwand und der gewählten Spitex-Organisation ab.

Für Pflegebedürftige: Individuelle, kompetente Pflege durch eine vertraute Person, hohe Qualität und Sicherheit, verbessertes Wohlbefinden und positiver Effekt auf den Krankheitsverlauf. Für Pflegende: Unterstützung durch Fachkräfte, Überlastungsprävention, finanzielle Entschädigung und verbesserte Altersvorsorge durch AHV-Beiträge.

Entlöhnt wird die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV. Dazu gehören: Hilfe bei Essen und Trinken, An- und Auskleiden, Körperpflege und Hygiene, sowie Mobilisation und Lagerung. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Putzen oder Einkaufen werden nicht entschädigt.

Sie haben Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die zu pflegende Person hat einen nachgewiesenen Pflegebedarf, Sie leisten langfristig signifikante Pflege, und Sie werden über eine Spitex-Organisation angestellt. Die Anstellung ist auch im AHV-Alter möglich.

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen: Sie pflegen eine angehörige Person (Eltern, Partner, Geschwister, Kinder), Sie leben in der Schweiz, Sie sind mindestens 18 Jahre alt. Wichtig: Eine Anstellung ist auch im AHV-Alter möglich – es gibt keine Altersobergrenze.

In der Schweiz gibt es zwar kein Pflegegeld im klassischen Sinne, jedoch werden Angehörige für die Pflege ihrer Liebsten von einer Spitex angestellt und entlöhnt. Dies ist eine besondere Schweizer Lösung, die pflegenden Angehörigen eine faire Vergütung ermöglicht.

Es gibt drei Hauptlösungen: 1. Anstellung als pflegender Angehöriger – Sie erhalten eine Entschädigung und Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Pflegearbeit. 2. Flexible Arbeitsmodelle – Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Teilzeit, Homeoffice oder Pflegeurlaub. 3. Vernetzung – Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus und nutzen Sie professionelle Beratung.

Zusätzlich zur Entlöhnung durch die Spitex können Sie folgende Leistungen beantragen: Betreuungsgutschriften bei der AHV, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, sowie die Hilflosenentschädigung für die pflegebedürftige Person.

Wenn Sie aufgrund der Angehörigenpflege Ihre Erwerbstätigkeit reduzieren, können Sie Betreuungsgutschriften bei der AHV beantragen. Diese Gutschriften werden jährlich in Form von AHV-Beiträgen honoriert und verbessern Ihre spätere Rentenleistung.

Die AHV bietet eine Hilflosenentschädigung für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die bei alltäglichen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen sind. Diese Entschädigung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt.

Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos.

Bereit für Ihre faire Entschädigung?

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihren Anspruch und erhalten Sie eine faire Entlöhnung für Ihre wertvolle Pflegearbeit.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Wir melden uns innert 24 Stunden bei Ihnen.

Schweizer Spitex GmbH

Binningerstrasse 116
4123 Allschwil

Antwort innert 24h
100% kostenlos

Kostenlose Beratung anfragen

Füllen Sie das Formular aus und wir prüfen unverbindlich Ihren Anspruch.

Mit dem Absenden stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.